Hartz IV Newsletter Dezember 2 - gegen-hartz.de
Liebe Leser/innen,
hier wieder eine Zusammenstellung der wichtigsten Themen der letzten Woche:
1. ALG II – die nächste Zahlungspanne droht im Januar 2015
Die nächste Zahlungspanne für ALG II Empfänger kündigt sich bereits für den Januar 2015 an. Betroffen werden vor allem diejenigen sein, deren Bewilligungszeitraum am 31. Dezember 2014 endet. Es steht zu befürchten, dass viele davon im Januar ohne Geld dastehen werden. Wie viele ALG II Bezieher davon betroffen werden sein, ist unklar. Hier weiter:
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-zahlungspanne-droht-im-januar-90016364.php
2. In Marseille werden Obdachlose mit gelbem Dreieck stigmatisiert
In Marseille müssen Obdachlose seit dem 3. Dezember einen speziellen Ausweis in Form eines gelben Dreiecks gut sichtbar tragen. Auf den Karten sind unter anderem Informationen über Erkrankungen vermerkt. Französische Menschenrechtsorganisationen kritisieren die Ausweise scharf, wie das Internetportal „netzfrauen.org“ berichtet... Weiter:
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/gelbe-dreiecke-fuer-obdachlose-90016365.php
3. Rückbaukosten für alte Wohnung müssen vom Jobcenter übernommen werden, sofern der Wohnungswechsel auf Drängen der Behörde geschieht
Leben Hartz IV-Bezieher in einer Wohnung, die zu teuer oder zu groß ist und damit als nicht angemessen gilt, fordert das Jobcenter die Betroffenen auf, sich eine günstigere, angemessene Unterkunft zu suchen. Dadurch entstehen Kosten, deren Übernahme bei der Behörde beantragt werden kann.. Weiter: http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-rueckbaukosten-fuer-wohnung-90016362.php
4. Hartz IV-Bezieher haben Anspruch auf Darlehen vom Jobcenter, um Stromschulden zur Abwendung einer Stromsperre zu bezahlen
Angesichts steigender Strompreise sind immer mehr Hartz IV-Bezieher nicht mehr in der Lage, ihren Strom zu bezahlen. Die Energieanbieter reagieren darauf mit einem Mahnverfahren, das eine Stromsperre bei ausbleibender Zahlung zur Folge hat. Betroffene Hartz IV-Bezieher sollte das jedoch nicht einfach hinnehmen und sich stattdessen an ihr zuständiges Jobcenter wenden. Unter Umständen muss die Behörde ein Darlehen gewähren, um die Stromsperre abzuwenden. Das stellte das Landessozialgericht (LSG) NRW in einem Beschluss aus dem August klar... Weiter:
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/stromsperre-jobcenter-muss-darlehen-gewaehren-90016361.php
5. Mietkostensenkungsaufforderung gilt nur, wenn sich der Leistungsträger nicht widersprüchlich verhält
Nachdem einer gehbehinderten Leistungsbezieherin im August 2012 eine Aufforderung zur Senkung ihrer Unterkunftskosten zugestellt wurde, bemühte sich die Frau um eine angemessene Wohnung. Da sie ihre Bemühungen regelmäßig beim Leistungsträger nachwies, zahlte ihr das Amt weiterhin die volle Miete, obwohl diese oberhalb der Mietobergrenze lag. Im November 2014 erhielt die Leistungsbezieherin dann überraschend einen Bescheid, in dem festgelegt wurde, dass die Miete nur noch bis zur angemessenen Mietobergrenze vom Leistungsträger übernommen wird... Weiter: http://www.gegen-hartz.de/urteile/hartz-iv-mietsenkung-nur-ohne-widerspruechlichkeit-190035.html
6. Kein Anspruch der Eltern auf Erstattung der Kosten für Taschenrechner für die Unterrichtung ihrer Kinder
Eltern, die für den Unterricht ihrer Kinder einen Taschenrechner über die Schule mitbestellen und bezahlen, haben keinen Anspruch auf die Erstattung des Betrags durch den öffentlichen Schulträger. Das entschied das Sächsische Oberverwaltungsgericht am 2. Dezember 2014 (Aktenzeichen: 2 A 281/13)... Weiter: http://www.gegen-hartz.de/urteile/keine-erstattung-fuer-taschenrechner-190034.html
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