Sie wollen die 5000 € von Edathy nicht annehmen
Dass ich diese Entscheidung begrüße muss ich nicht extra betonen, das Geld stinkt.
Es stinkt deswegen weil es keine reguläre Gerichtsverhandlung gegeben hat. Alleine die Vorgeschichte ist so verworren, angefangen von der Warnung an Edathy. Damit hatte er genug Zeit Beweise zur Seite zu schaffen. Bis hin zum angeblichen Verschwinden seines Dienst-Laptops. Bin ich unschuldig so tue ich doch alles damit man mir auch glaubt, oder etwa nicht? Doch alleine wenn ich an seine Presse-Show denke, das war eine einzige Show bis hin zur Lachnummer. Damit muss sich jedes Opfer von sexueller Gewalt geohrfeigt gefühlt haben.
Und jetzt: er sollte (und hat) ein Geständnis ablegen und bekommt 5000 € Geldstrafe auferlegt, das war es auch schon. Nach dem § 153a ist es machbar und er gilt als unschuldig (Schuldspruch gab es ja nicht) und nicht vorbestraft. Er kann also munter weitermachen, darf sich nur nicht erwischen lassen. Dieser unselige § dürfte es, meiner Meinung nach, bei Missbrauch nicht geben. Ist ja quasi ein Freikauf, ein Kuhhandel im Rechtstaat. Das makabre an dem ganzen: das ganze ist rechtsgültig und nicht anfechtbar. Was ein schöner §, den sollte man sich merken.
Es ist wirklich zu begrüßen, dass der Kinderschutzbund dieses Geld nicht annehmen will. Jeder andere Verein sollte dieses Geld auch ablehnen. Mal sehen wie es dann weitergeht. Dieses Geld ist ein schmutziges Geld schon deswegen, weil es in dem Fall um sex. Gewalt an Kinder ging dem mit dem Kauf von Filmchen und Bilder Vorschub geleistet wurde. Gäbe es keine Käufer so würden auch keine Kinder für diese schmutzigen Geschäfte benutzt werden. Meiner Meinung nach sind die Macher wie die Käufer allesamt Täter, so oder so .. die Opfer sind Kinder ...
Auch Filme und Bilder von nackten Jungen aufzunehmen ist eine Form von sexueller Gewalt. Nicht wenige Jugendliche haben später kapiert was da abgegangen ist und dass man sie jetzt für immer und ewig im Internet anschauen kann. Die seelischen Quahlen können nur die Menschen nachempfinden die so oder ähnliches erlebt haben.
In unserem Rechtstaat gilt die Unschuldsvermutung solange bis ein Urteil gesprochen wurde. Hier gab es jedoch kein Urteil, sondern eine Übereinkunft dank dieses §, der wie schon erwähnt, hier keine Anwendung haben dürfte.
Sexuelle Gewalt - damit ist nicht nur der Beischlaf zu sehen, sondern jede anzügliche Bemerkung, Belästigung, Anfassen bis hin zur Vergealtigung ist immer Gewalt mit sexuellem Hintergrund. Es gibt Menshcen die glauben, dass sexuelle Gewalt nur was mit einer Vergewaltigung zu tun hat, das stimmt so aber nicht. Selbst das Antatschen und Belästigung ist eine Form von sexueller Gewalt. Niemand hat das Recht einen Menschen derart anzufassen und mehr, egal ob körperliche oder seelischer Natur. Die Opfer leiden auf allen Seiten.