Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. *Art.1, Abs.1 GG*

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Keine Bestimmung der vorliegenden Erklärung darf so ausgelegt werden, dass sich daraus für einen Staat, eine Gruppe oder eine
Person irgendein Recht ergibt, eine Tätigkeit auszuüben oder eine Handlung zu setzen, welche auf die Vernichtung der in dieser
Erklärung angeführten Rechte und Freiheiten abzielt. *Artikel 30 aus der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte.*






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    Beitrag von lupa Mi 27 Aug 2014, 23:17



    Sehr geehrte Damen und Herren,
    liebe Kolleginnen und Kollegen,

    ich möchte über die neuesten Entwicklungen zum Wuppertaler Zahltag am 1.September berichten:
    +++ Die Wuppertaler Polizei hat die Tacheles - Protestation vor dem Wuppertaler Jobcenter verboten +++
    +++ Gegen die Verbotsverfügung hat Tacheles nun (Eil)klage eingelegt +++

    Für den 1. September hat der Wuppertaler Erwerbslosenverein Tacheles e.V. zu einer Protestkundgebung vor einem Wuppertaler Jobcenter aufgerufen. Die Polizei hat für diese Versammlung eine Verbotsverfügung erlassen und begründet diese über die Privatheit des Grundstückes, welches aber öffentlich und hoheitlich genutzt wird.
    Der Zahltagprotest richtet sich gegen die untragbaren Zustände im Wuppertaler Jobcenter, gegen die geplanten Rechtsverschärfungen im nächsten Jahr und nunmehr auch für das Recht auf Versammlungsfreiheit vor öffentlichen Gebäuden.
    Das Jobcenter hat sich in privaten Räumen eingemietet, der private Grundstückseigentümer und der Jobcenterleiter, der ja mit Adressat der Kritik ist, verbitten sich den Protest mit Verweis auf das private Grundstück. Die Polizei sagt, es gilt kein Versammlungsrecht auf privaten Grundstücken. Wir sagen es gibt dieses Recht und haben am 26.8. gegen die Polizeiverfügung Eilklage eingelegt.

    Vor dem Hintergrund, dass immer mehr öffentliche Einrichtungen sich in private Objekte einmieten hat diese Auseinandersetzung grundsätzliche Bedeutung.

    Allerdings dürfen vor der Verbotsverfügung die konkreten Umstände, die uns zu dem Protest veranlassen nicht in den Hintergrund geraten. Der Protest richtet sich gegen die Rechtlosstellung von Leistungsberechtigten im Wuppertaler Jobcenter, die langen Bearbeitungszeiten, die mangelhafte Bescheidung, den rüden Umgangston, den stetigen Verlust von Unterlagen und die zu niedrigen Mietobergrenzen in Wuppertal. Außerdem soll damit der erste Aufschlag von bundesweiten Protesten gegen die geplanten Gesetzesverschärfungen unter dem Titel „Rechtsvereinfachungsgesetz“ gemacht werden.

    Wir rufen zur massenhaften Teilnahme am Protest vor dem Wuppertaler Jobcenter am 1. Sept. ab 8 Uhr auf. Es wäre super, wenn uns ganz viele Menschen unterstützen und sich mit gegen Jobenterschikanen aussprechen und für Versammlungsfreiheit vor Ort eintreten!!!

    Materialien dazu:

    Artikel und dem Zahltagaufruf:
    http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/aktuelles/d/n/1697/


    Tacheles Presseerklärung vom 27.8. zur polizeilichen Verbotsverfügung:
    http://www.njuuz.de/beitrag27117.html


    Kampagne gegen zu geringe Unterkunftskosten in Wuppertal:
    http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/aktuelles/d/n/1686/


    Artikel in ND vom 27.08.:
    http://www.neues-deutschland.de/artikel/943772.zahltag-vor-jobcenter-untersagt.html


    Artikel in Junge Welt vom 27.08.:
    http://www.jungewelt.de/2014/08-27/044.php
    und vom 26.8.:
    http://www.jungewelt.de/2014/08-26/027.php


    So, das war es mal für heute,
    mit besten und kollegialen Grüßen

    Harald Thomé
    Fachreferent für Arbeitslosen- und Sozialrecht
    Rudolfstr. 125
    42285 Wuppertal
    http://www.harald-thome.de

    info@harald-thome.de




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