Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. *Art.1, Abs.1 GG*

http://wolfsrebellen-netz.forumieren.com/f11-wolfsrebellen-paperli

Creative Commons Lizenzvertrag

Besucherzaehler
Flag Counter




http://www.naiin.org/

Keine Bestimmung der vorliegenden Erklärung darf so ausgelegt werden, dass sich daraus für einen Staat, eine Gruppe oder eine
Person irgendein Recht ergibt, eine Tätigkeit auszuüben oder eine Handlung zu setzen, welche auf die Vernichtung der in dieser
Erklärung angeführten Rechte und Freiheiten abzielt. *Artikel 30 aus der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte.*






Spenden und helfen

    Weihnachtsgrüße von der GEGEN-HARTZ.DE Redaktion


    lupa
    admina


    Alter 75
    Laune hab Laune

    Weihnachtsgrüße von der GEGEN-HARTZ.DE Redaktion Empty

    info Weihnachtsgrüße von der GEGEN-HARTZ.DE Redaktion

    Beitrag von lupa Sa 02 Jan 2016, 00:17


    Liebe Mitstreiter, Freunde und Leser/innen,

    wir wünschen Allen eine besinnliche, frohe und stressfreie Weihnachtszeit. Wir blicken zurück auf ein Jahr vieler Kämpfe für die Rechte von Hartz IV Beziehende. Manches klappte gute, manches weniger. Oft konnten unsere Veröffentlichungen dazu beitragen, dass Betroffene sich im Kampf gegen die Ungerechtigkeiten der Jobcenter erolgreich zur Wehr setzen konnten.

    In diesem Zusammenhang weisen wir auch auf den Aufruf des Erwerbslosen Forums Deutschland hin. Es spricht vieles dafür, dass mal wieder die Regelleistungen verfassungswidrig sind. Daher unterstützen wir den Aufruf, einen Widerspruch einzulegen! Auch aus politischen Gründen, aber auch um eventuelle Ansprüche zu sichern. Mehr hierzu findet ihr hier:

    Widerspruch einlegen: Hartz IV Regelleistungen verfassungswidrig!
    Nach Ansicht des Erwerbslosen Forums Deutschland (ELO) sind die Regelsatzerhöhung zum 01.01.2016 ist nicht gesetzeskonform und somit verfassungswidrig. Die Bundesregierung hat die Regelsätze für Hartz IV- und Grundsicherungsbezieher auf Basis der Einkommens- und Verbrauchsstatistik 2008 (EVS 2008) fortgeschrieben, anstatt – wie es das zwölfte Buch Sozialgesetzbuch in § 28 zwingend vorschreibt – die Regelsätze ab 1.1.2016 anhand der EVS 2013 grundlegend neu zu berechnen.

    LINK: http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/widerspuch-hartz-iv-saetze-verfassungswidrig-3718018.php


    Eure Gegen-Hartz.de Redaktion redaktion@gegen-hartz.de




    (Beitrag vom 25.12.15 - hatte Urlaub - lg lupa)

      Bildgröße ändern

      Aktuelles Datum und Uhrzeit: Do 28 Nov 2024, 01:20