Thomé Newsletter 23.11.2014
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
mein heutiger Newsletter zu folgenden Themen:
1. BMAS sieht keine Veranlassung BSG – Rechtsprechung zu höheren Behindertenregelleistungen umzusetzen
Das BMAS ruft in einem jetzt bekannt gewordenen Rundschreiben an die Sozialhilfeträger dazu auf die vom Bundessozialgericht (schon zum zweiten Mal) durchgeurteilten 100 % Regelleistungen derzeit nicht umzusetzen. Es bestände “kein Anlass bestehende Bewilligungsbescheide anzupassen und die RB Stufe 3 zu berücksichtigen“.
Vor dieser absolut nicht akzeptablen Direktive des BMAS möchte ich nochmal auf unsere Veröffentlichung dazu verweisen und darauf dass bis Jahresende noch ein Überprüfungsantrag eingelegt werden muss, um die Ansprüche aus dem Jahr 2013 zu sichern. Alles weitere dazu hier: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1693/
Den BMAS Erlass dazu gibt es hier:
http://www.harald-thome.de/media/files/Erlass-BMAS-wg--Regelsatz-Behinderte-8.Aug.-2014.pdf
2. Die modifizierte Zuflusstheorie ist wieder neu aufgelegt
Der Kollege Bernd Eckhardt hat seine Broschüre die modifizierte Zuflusstheorie und somit die Feinheiten der Einkommensanrechnung im SGB II mit dem Skript in der Fassung vom 28.10.2014 neu aufgelegt. Sie gibt es hier:
http://www.harald-thome.de/media/files/Bundessozialgericht_Zuflussprinzip-(28.10.2014).pdf
3. Newsletter abonnieren /abbestellen
An dieser hervorgehobenen Stelle möchte ich mal auf meinen Newsletter selbst hinweisen, dieser ist wie immer kostenfrei und kann von jedem Interessierten bezogen werden, wir ihn erhalten will, kann sich hier eintragen:
http://forum.tacheles-sozialhilfe.de/harald/newsletter/subscribe.aspx
Wer ihn nicht mehr erhalten will, kann sich am Ende eines jeden Newsletters austragen oder unter Eingabe der Mailadresse über diesen Link:
http://forum.tacheles-sozialhilfe.de/harald/newsletter/unsubscribe.aspx
4. VG Regensburg verurteilt Jobcenter zur Herausgabe der internen Diensttelefonliste
Das Verwaltungsgericht Regensburg hat mit Gerichtsbescheid vom 04.11.2014 (Az. RN 9 K 14.488) das Jobcenter Landshut Stadt zur Herausgabe der aktuellen Diensttelefonliste verpflichtet. Damit wird ein weiteres Mal verwaltungsgerichtlich bestätigt, dass interne Telefonlisten der Jobcenter vom Herausgabeanspruch des IFG umfasst sind.
Nach Ansicht des Verwaltungsgerichtes stehen dem Anspruch aus § 1 Abs. 1 S. 1 IFG auch keine Ausschlussgründe entgegen. Weder seien durch die Bekanntgabe der Telefonnummern die Rechtsgüter der Mitarbeiter oder die Funktionsfähigkeit des Jobcenters gefährdet, noch könne das Organisationsermessen der Behörde entgegen gehalten werden.
Explizit weist das VG Regensburg auch auf die Zielsetzung des IFG hin: Die Transparenz behördlicher Entscheidungen zu verbessern.
Das Urteil gibt es hier zu lesen:
http://www.fsn-recht.de/dokumente/VG_Regensburg_Gerichtsbescheid_vom_04_11_2014.pdf
5. BSG Keine Haftung junger Volljähriger nach pflichtwidrigem Verhalten ihrer Eltern im SGB II-Bezug
Das BSG hat aktuell erneut in einem Urteil klargestellt, dass mit Eintritt der Volljährigkeit keine Haftung für SGB II Forderungen wegen Darlehens- und Rückforderungsschulden des Jobcenters bestehen. Die Haftung ist beschränkt auf das Vermögen zum Zeitpunkt der Volljährigwerdung. Im vorliegenden Fall ging es um JC Forderungen gegen den jungen Erwachsenen wegen pflichtwidrigem Verhalten ihrer Eltern beim SGB II-Bezug.
Dieses Urteil stellt nochmal klar: mit 18 gibt es einen JC – Schuldenschnitt. Das bedeutet alle JC Forderungen sind weg. Es gibt keine Ansprüche mehr, das bedeutet aber auch, sollten nach dem 18. Lebensjahr Beträge (wegen Darlehn oder Rückforderung) , die in Zeiten der Minderjährigkeit entstanden sind, vom Jobcenter/Regionaldirektion oder sonstigen Forderungseinzügen rechtswidrig gefordert worden sein, müssen diese an die Betroffenen zurückerstattet werden.
Artikel dazu, mit u.a. Links zum BSG und vorherigen Urteilen zum Thema: http://tinyurl.com/ok4muq8
6. Rechtsvereinfachungsgesetz: Vorschläge von CDU Abgeordneten zur Förderung von Langzeitarbeitslosen
Derzeit toben die Auseinandersetzungen im Kontext der Pläne um das Rechtsvereinfachungsgesetz, Nahles will die Sanktionen entschärfen und verfassungskonform anpassen, Seehofer will weiter die volle Härte der Sanktionen gegen Hartz IV-Bezieher, einige CDU’ler wollen statt Peitsche doch mehr fördern. Das kommt in diesem FAZ-Artikel ganz gut raus:
http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/wirtschaftspolitik/arbeitsmarktreform-das-ende-der-ein-euro-jobs-13239539.html und hier nun das entsprechende Papier dazu:
http://www.harald-thome.de/media/files/141031-EFAS---Passiv-Aktiv-Transfer-PAT-Gutachten---rechtm--ig.pdf und das Papier: „Arbeitsmarktpolitik 2020 – Schritt in die Zukunft“, das gibt es hier:
http://www.harald-thome.de/media/files/Vorschl-ge-AG-der-CDU-Anreize-statt-Sanktionen-PosPap_SGBII.pdf
7. Rechtsvereinfachungsgesetz: Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) warnt vor Kürzungen zu Lasten von Alleinerziehenden bei anstehender Reform des SGB II
Auch der Deutsche Juristinnenbund kritisiert die Pläne der Bundesregierung und fordert in den anstehenden Gesetzentwurf zum SGB II einen Mehrbedarf für Umgangsberechtigte aufzunehmen und von Kürzungsplänen bei Alleinerziehenden Abstand zu nehmen. Alles weitere in der PM vom Juristinnenbund :
http://www.djb.de/static/common/download.php/savepm/3343/pm14-28_Temporaere-Bedarfsgemeinschaft.pdf
8. Es knirscht im Getriebe: Geschäftsleitung im JC Bochum verklagt Personalrat
Die Mitarbeitervertretung des Jobcenters Bochum soll ihre Verschwiegenheitspflicht gebrochen haben. Das jedenfalls behauptet die Geschäftsleitung und reichte Klage vor dem Verwaltungsgericht ein. Die Gewerkschaft Verdi spricht dagegen von dem Versuch, „berechtigte Forderungen zu tabuisieren“…“ Ausgangspunkt des Streits ist die Mehrarbeit durch die Einführung der neuen Software „Allegro“. Der Personalrat vertritt die Auffassung, die Umstellung erfordere vor allem wegen der händischen Eingabe aller Daten aus dem alten in das neue Programm deutlich mehr Personal als dies die Geschäftsführung für nötig hält. Die JC Mitarbeiter sagen, durch die Umstellung kommen sie nicht mehr zur Bewältigung des Tagesgeschäftes.
Die Bochumer Auseinandersetzung ist zu begrüßen. Die JC Mitarbeiter lassen sich nicht mehr alles gefallen was von oben angeordnet wird, und sie fordern das, was im Gesetz steht: „Die Leistungsträger sind verpflichtet, darauf hinzuwirken, dass 1. jeder Berechtigte die ihm zustehenden Sozialleistungen in zeitgemäßer Weise, umfassend und zügig erhält, 2.
die zur Ausführung von Sozialleistungen erforderlichen sozialen Dienste und Einrichtungen rechtzeitig und ausreichend zur Verfügung stehen ..“ so § 17 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 + 2 SGB I. Daher sollten sie unsere Unterstützung erfahren! Andere JC Mitarbeiter sollten ähnlich aktiv werden. Hintergrundartikel dazu in der WAZ:
https://www.derwesten.de/staedte/bochum/geschaeftsleitung-im-jobcenter-bochum-verklagt-personalrat-id10032819.html
9. Nächste Grundlagenseminare: am 26./27. Januar in Berlin, am 02./03. Feb. in Wuppertal, am 09./10. Feb. in Frankfurt, am 19./20. Feb. in Leipzig, am 23./24. Feb. in Stuttgart, am 02./03. März in Leipzig, am 25./26. März in Hamburg und am 13./14. April in Freiburg
Ich möchte auf meine allernächsten Grundlagenseminare hinweisen. Da bis Januar 2015 nun der Gesetzesentwurf zum Rechtsvereinfachungsgesetz vorliegen dürfte sind sie auch als UPDATE-Seminare zu den geplanten Gesetzesänderungen konzeptioniert. Diese finden am 26./27. Januar in Berlin, am 02./03. Feb. in Wuppertal , am 09./10. Feb. in Frankfurt , am 19./20. Feb. in Leipzig, am 23./24. Feb. in Stuttgart, am 25./26. März in Hamburg und am 13./14. April in Freiburg statt. Die Beschreibung, Ausschreibungstext und Anmeldung sowie weitere Details dazu sind hier zu finden:
http://www.harald-thome.de/grundlagen_seminare.html
10. SGB II-Vertiefungsseminar: SGB II-Berechnung und ALG II-Bescheide prüfen und verstehen am 09./10. Dez. in Stuttgart, am 22./23. Jan. in Wuppertal und am 22./23. April in Berlin
Diese Fortbildung biete ich nunmehr wieder an, dabei geht es um die SGB II-Berechnung in allen Feinheiten und um die Prüfung der SGB II-Bescheide, sowie die Erklärung, wo man hingucken muss. Diese biete ich am 09./10. Dez. in Stuttgart, am 22./23. Jan. in Wuppertal und am 22./23. April in Berlin an. Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden:
www.harald-thome.de/intensivseminare.html
11. SGB II-Fachfortbildungen: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Kliniksozialdienste am 18. Dez. in Wuppertal
Auf vielfachen Wunsch hin, diese Fortbildung auch anderswo anzubieten, kann ich diese, speziell für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Kliniksozialdiensten konzeptionierte Fortbildung, nunmehr am 18.Dez. in Wuppertal anbieten. Details und Anmeldung sind hier zu finden:
http://www.harald-thome.de/vertiefungsfortbildungen.html
12. SGB II-Fachfortbildungen: Rechtshilfe gegen Aufrechnung, Kürzen und Rückforderung im SGB II am 28. Jan. in Berlin und am 2. März in Wuppertal
Diese neu konzeptionierten Fortbildung wird die systematische das Existenzminimum unterschreitende Aufrechnungs-, Kürzungs- und Rückforderungspraxis der Jobcenter bearbeitet. Es wird geprüft, wann das Amt überhaupt aufrechnen darf, in welcher Höhe, wo unzulässige Eingriffe vorliegen und wie dagegen interveniert werden kann. Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de/vertiefungsfortbildungen.html
13. SGB II-Vertiefungsfortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche für Schwangere, Alleinerziehende und Familien am 19. Jan. in Wuppertal
Diese Fortbildung biete ich am 19. Jan. in Wuppertal an.
In dieser eintägigen Vertiefungsfortbildung wird ein grundlegender Überblick über die sozialrechtlichen Leistungsansprüche von Schwangeren, Alleinerziehenden und Familien mit Kindern im SGB II gegeben.
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden:
www.harald-thome.de/vertiefungsfortbildungen.html
14. Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche Unter-25-Jähriger am 29. Jan. in Wuppertal
Diese Fortbildung biete ich jetzt wieder an, die nächste findet am 29. Jan. in Wuppertal statt. Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden:
http://www.harald-thome.de/intensivseminare.html
14. NEU: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Frauenhäuser und begleitende Dienste am 26. Feb. in Wuppertal und am 16. April in Frankfurt
Am 26. Feb. in Wuppertal und am 16. April in Frankfurt biete ich diese Spezialfortbildung für Mitarbeiterinnen von Frauenhäusern und angedockten Diensten in Berlin an. Dort werden die SGB II/SGB XII relevanten Fragen bearbeitet. Die Fortbildung wird den Mitarbeiterinnen hinterher deutlich mehr Rechtssicherheit geben im Umgang mit den Rechten der Klienten und natürlich mit den Ämtern. Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden:
www.harald-thome.de/vertiefungsfortbildungen.html
Mit besten und kollegialen Grüßen
Harald Thomé
Fachreferent für Arbeitslosen- und Sozialrecht
Rudolfstr. 125
42285 Wuppertal
www.harald-thome.de
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