Edathy hat zugegeben sich Filme und Bilder mit pornografischen Inhalt auf seinem Dienst-Laptop aus dem Internet herunter geladen zu haben. Mit dem Geständnis und einer Zahlung von 5000 € gilt er nach dem Gesetz und § 153a als Unschuldig.
Voraussetzung dafür ist: dass alle Beteiligten dem zustimmen. Das Urteil ist nicht anfechtbar.
Haben die Kinder, die für die Filme und Bilder benutzt/missbraucht wurden, dem Urteil auch zugestimmt?
Das Urteil hat einen sehr bitteren Beigeschmack.
Auf der einen Seite gibt es ein Geständnis, auf der anderen Seite die Unschuld ... wieso bitteschön muss Edathy 5000 € zahlen wenn er nach dem Urteil unschuldig ist?
Hintergrund ist auch der: dass man mit der Auflage einer Geldbuße das öffentliche Interesse an einem Strafverfahren verhindern kann. Wird es auch verhindert wenn es um Herrn XYZ ginge?
Bemerkung:
Missbrauch an Kindern wird nach wie vor nicht ernst genommen. Dieser § dürfte bei Missbrauch keine Anwendung finden. Es schüttelt einem wenn man sieht, dass der Missbrauch wie auch, wie hier, Vorschubleistung von Missbrauch nicht wirklich verurteilt wird.
Jeder Käufer von Filme und Bilder von nackten Kindern etc pp. animiert die Verbrecher weiter Filme und mehr zu machen. Kinder haben keine Rechte, weder in Deutschland noch anderswo. Das Gerede der Politiker, was sie alles gegen Kinderpornografie machen usw. ist nach diesem Urteil eine Farce. Es ist an der Zeit dass das Strafmaß bei Missbrauch, egal welcher Art, neu überdacht und dass dieses widerliche Verbrechen stärker bestraft wird.
Kinder haben keine Lobby ... ExPolitiker und andere die dem Missbrauch an Kindern Vorschub leisten schon ...
Kein weiterer Kommentar von mir, mir ist schlecht ...
wie ekelig ist das denn?
für 5000 € kann man seine Unschuld erkaufen dank eines § 153a / dürfte bei Missbrauch keine Anwendung finden