Hartz IV Newsletter der Gegen-Hartz Redaktion / Mai 5
Liebe Leser/innen und Freunde,
zum Wochenende übersenden wir wieder unseren regulären Newsletter.
1. 730 Euro sind minimum für einen Erwachsensen, um würdevoll leben zu können
Eine empirische Analyse zur Höhe einer sozialen Mindestsicherung in Deutschland, unter der Leitung des Wirtschaftswissenschaftlers und Publizisten Lutz Hausstein, hat in einer umfangreichen wissenschaftlichen Arbeit ermittelt, dass das absolute Minimum, um menschenwürdig leben zu können, bei 730 Euro pro Monat/Erwachsenen liegt. Zuzüglich müssten dann aber noch die regional differierenden Wohnkosten berechnet werden. Weiter:
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/euro-sind-minimum-um-leben-zu-koennen-90016581.php
2. Die Stadt Siegen macht es vor: Ein neues Abgabeformular
Immer wieder kommt es vor, dass Unterlagen und Hartz IV Anträge wegkommen. Daher raten Erwerbslosenberatungsstellen schon seit längerer Zeit, Anträge und Unterlagen selbst abzugeben. Denn wenn Unterlagen wegkommen, ist das mehr als ärgerlich. Zum einen müssen diese neu beschafft werden und zum anderen verlängert sich die Antragsbearbeitungszeit. Zeit, die niemand wirklich hat... Weiter:
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-neues-abgabeformular-als-bestaetigung-90016579.php
3. Sozialgericht Gotha: Hartz-IV-Sanktionen verfassungswidrig
Ein Licht am Ende des Tunnels: Das Sozialgericht Gotha (15. Kammer) hat in einem aktuellen Urteil der Klage eines Hartz IV-Beziehers stattgegeben und die Sanktionen im Hartz IV System für verfassungswidrig beurteilt. „Die Klage wird an das Bundesverfassungsgericht geleitet“, sagte ein Prozessbeobachter. „Damit wird dem Bundesverfassungsgericht erstmals diese Frage von einem Sozialgericht vorgelegt“.. Weiter:
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/gericht-hartz-iv-sanktionen-verfassungswidrig-90016576.php
4. Jobcenter-Mitarbeiter wehren sich gegen falsche Behauptungen der Bundesagentur für Arbeit
Nachdem der Enthüllungsjournalist Günter Wallraff im Rahmen seiner RTL-Sendung „Team Wallraff - Reporter undercover“ auf die massiveMissstände im Jobcenter hinwies, hagelte es vom Vorstand der Bundesagentur für Arbeit (BA) harsche Kritik. Im einem Interview mit der BA-internen Zeitung „Dialog“ erklärte Vorstands-Mitglied Raimund Becker, dass sich die Mitarbeiter der Jobcenter durch den Bericht von Wallraff verunglimpft fühlten. Nun melden sich Mitarbeiter der Behörde in einem anonymen Brief an Inge Hannemann.. Weiter:
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/jobcenter-mitarbeiter-widersprechen-der-ba-90016573.php
5. Hartz IV-Bezieher bestreiken ihre Erwerbslosigkeit
Gelsenkirchener Hartz IV-Bezieher legen am Donnerstag die Arbeitslosigkeit nieder. Mit Schaufeln bewaffnet schüppten sie Luftschlösser in den Sack. Mit der Aktion wollten die Erwerbslosen unter anderem auf die Willkür des Jobcenters aufmerksam machen, der sie sich immer wieder ausgesetzt sehen... Weiter:
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-bezieher-im-streik-90016572.php
6. Neuer Ratgeber: Für wen gibt es Hartz IV Mehrbedarfe?
Für Bezieher von Arbeitslosengeld II (ALG II, Hartz IV) kann es in bestimmten Lebenssituationen einen Anspruchauf einen oder mehrere Mehrbedarfe geben (§ 21 SGB II). Dazu zählen Schwangerschaft, Alleinerziehung, Behinderung oder eine chronische Krankheit, die eine kostenaufwändige Ernährung erfordert. Zudem kann ein Mehrbedarf für die dezentrale Warmwasserbereitung gewährt werden. Einen Sonderfall stellt die Härtefallregelung für sonstige regelmäßige unabweisbare Mehrbedarfe gemäß § 21 Abs. 6 SGB II dar.. Weiter:
http://www.gegen-hartz.de/hartz-4-ratgeber/mehrbedarf-bei-alg-ii-im-sgb-ii.html
7. Cash-statt-Handy- Vertragsverlängerung ist kein Einkommen im Sinne des SGB II
Erhält ein Hartz-IV-Empfänger aufgrund eines "Cash-statt-Handy-Geschäfts" anstelle der subventionierten Handy-Kaufoption eine Sofortauszahlung, so ist diese bei der Prüfung der Hilfsbedürftigkeit nicht als Einkommen zu berücksichtigen. Dies gilt jedenfalls dann, wenn die Sofortauszahlung geringer ist, als die Gebühren, die der Hartz-IV-Empfänger ohne Telefonie an das Mobilfunkunternehmen zahlt. Denn insoweit komme es nicht zu einem Vermögenszuwachs, der zur Deckung des Lebensunterhaltes verwendet werden könnte. Dies entschied veröffentlichten Urteil der 6. Senat des Hessischen Landessozialgerichts / Az: L 6 AS 828/12... Weiter:
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-geld-statt-handy-kein-einkommen-90016571.php
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Ein schönes Wochenende wünscht die Gegen-Hartz Redaktion
(redaktion@gegen-hartz.de)