Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. *Art.1, Abs.1 GG*

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Keine Bestimmung der vorliegenden Erklärung darf so ausgelegt werden, dass sich daraus für einen Staat, eine Gruppe oder eine
Person irgendein Recht ergibt, eine Tätigkeit auszuüben oder eine Handlung zu setzen, welche auf die Vernichtung der in dieser
Erklärung angeführten Rechte und Freiheiten abzielt. *Artikel 30 aus der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte.*






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    Beitrag von lupa Do 03 Okt 2013, 04:51

    Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen 08000-116 016

    365 Tage im Jahr rund um die Uhr erreichbar: Das Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen bietet Betroffenen erstmals die Möglichkeit, sich zu jeder Zeit anonym, kompetent und sicher beraten zu lassen. Ob Gewalt in Ehe und Partnerschaft, sexuelle Übergriffe und Vergewaltigung sowie Stalking, Zwangsprostitution oder Genitalverstümmelung - Beraterinnen stehen hilfesuchenden Frauen zu allen Formen der Gewalt vertraulich zur Seite und leiten sie auf Wunsch an die passende Unterstützungseinrichtung vor Ort weiter. Der Anruf und die Beratung sind kostenlos.

    Auch Fachkräfte, die im Rahmen ihres beruflichen oder ehrenamtlichen Einsatzes mit Gewalt gegen Frauen konfrontiert werden, können sich jederzeit an das Hilfetelefon wenden. Darüber hinaus richtet sich das Angebot auch an alle anderen Menschen, die Frauen helfen wollen, die Opfer von Gewalt geworden sind. Das können z. B. Familienangehörige, Freundinnen und Freunde oder Bekannte sein.

    Auch wenn die Betroffenen kein Deutsch sprechen oder sich nicht ausreichend verständigen können, erhalten diese beim Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen Unterstützung. Mithilfe von Dolmetscherinnen ist eine Beratung in vielen Sprachen möglich.

    Hörgeschädigte und Gehörlose können über einen Relay-Dienst unkompliziert in Kontakt mit den Beraterinnen des Hilfetelefons treten \u2013 barrierefrei per Gebärden- oder Schriftsprachdolmetscher und kostenlos.

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